Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Ordnungswidrigkeitenrecht regelt Verstöße gegen Regeln und Vorschriften, die nicht strafrechtlicher Natur sind, aber sanktioniert werden müssen. Das Bußgeldverfahren wird angewendet, um solche Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, insbesondere im Straßenverkehr. Es gibt viele Arten von Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bestraft werden können, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Missachten von Verkehrszeichen und Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Verstoß, wobei schwerwiegendere Verstöße höhere Geldstrafen zur Folge haben können. Es gelten auch besondere Regelungen für bestimmte Verkehrsteilnehmer wie Fahranfänger und LKW-Fahrer. Bußgelder sind jedoch nicht die einzige Konsequenz eines Verstoßes, da auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote verhängt werden können.
Im Folgenden werden einige der häufigsten Verstöße und die entsprechenden Bußgelder aufgeführt:
1. Geschwindigkeitsüberschreitung:
– Innerorts: Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften können Bußgelder von 10 bis 680 Euro anfallen. Die genaue Höhe des Bußgeldes hängt dabei von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ab.
– Außerorts: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften können Bußgelder von 20 bis 600 Euro verhängt werden.
2. Rotlichtverstoß:
– Das Überfahren einer roten Ampel wird als schwerer Verstoß gewertet. Das Bußgeld beträgt hier in der Regel mindestens 90 Euro. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann das Bußgeld jedoch deutlich höher ausfallen.
3. Handy am Steuer:
– Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist verboten und wird mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet.
– Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann sich das Bußgeld auf bis zu 200 Euro erhöhen. Außerdem kann neben zwei Punkten in Flensburg dann zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot drohen.