Rechtsgebiet – Kartellrecht

Rechtsgebiet

Kartellrecht

Immer wieder ist in den Medien von der Bildung sogenannter Kartelle die Rede. Gemeint ist der Zusammenschluss von Konzernen und Verbänden, um damit ihre wirtschaftliche Macht gegenüber kleineren Unternehmen sowie gegenüber den Verbrauchern auszubauen. Doch dieses Vorgehen ist nach deutschem und internationalem Recht unzulässig – denn es schränkt den fairen Wettbewerb ein, nimmt insbesondere kleineren Firmen die Möglichkeit der eigenen Entfaltung und ist häufig mit ungerechtfertigten Preisanstiegen für alle Käufer verbunden. Die Kanzlei Korumtas möchte ihren Beitrag dazu leisten, die Macht solcher Kartelle zu zerschlagen.

So sehen sich insbesondere die Verbraucher durch das Vorgehen der Konzerne häufig geschädigt. Etwa im aktuellen Dieselskandal, bei dem die erworbenen Autos durch eine fehlerhafte Software bereits einen Wertverlust erlitten haben können. Somit stellt sich immer auch die Frage, wie ein solcher Schaden zugunsten unserer Mandanten ausgeglichen werden kann. Die Kanzlei Korumtas möchte die Betroffenen umfangreich beraten und sie auf dem Rechtswege zum Erfolg begleiten: Bei der Durchsetzung des Schadensersatzes auf Verbraucherseite hat sich unsere Kanzlei in den vergangenen Jahren einen schlagkräftigen Namen erworben. 

Demgegenüber darf nicht das geschädigte Unternehmen vergessen werden. Oft handelt es sich dabei um kleinere Betriebe, die als Zulieferer für die großen Konzerne agieren. Auch sie sind dem Preisdiktat eines Kartells schutzlos ausgesetzt. Dem geschädigten Unternehmer möchte die Kanzlei Korumtas ihre Hilfe anbieten, indem sie in jedem Einzelfall individuell rechtliche Lösungen prüft, um den persönlichen Schaden des Betroffenen vollends zu beseitigen. Dank unserer jahrelangen Expertise sehen wir uns als Spezialisten auf dem Gebiet des Kartellrechts – eine Kompetenz, die wir gerne zugunsten unserer Mandanten einsetzen.

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