Bankrecht

Die Kanzlei Korumtas unterstützt ihre Mandanten im Bankrecht. So haben wir uns auf alle Fragen spezialisiert, die rund um die Aufnahme eines Kredites oder Darlehens seitens der Verbraucher sowie der Finanzinstitute entstehen können. Wir begleiten die Anbahnung der ersten Gespräche ebenso wie die Sicherung der Bürgschaften und den Abschluss des gewünschten Vertrages. Stets prüfen wir sämtliche Dokumente auf mögliche unzulässige Klauseln, auf rechtliche und tatsächliche Stolpersteine sowie auf finanzielle Risiken für unsere Klienten. Dank jahrelanger Expertise können wir unseren Mandanten hierbei ein hohes Maß an Sicherheit bieten.

Sei es die Immobilien- und Baufinanzierung, sei es der Autokredit, sei es ein geringes Darlehen, um die Urlaubsreise zu bezahlen: Wann immer sich der Verbraucher einen bestimmten Geldbetrag von den Banken leiht, da geht er gewisse Risiken ein. Einerseits, weil er das Geld später einmal zurückzahlen muss. Andererseits, weil er damit häufig an rechtlich fragwürdige Klauseln gebunden wird. Sie stehen immer wieder im Verdacht, den Privatbürger in seinen Rechten einzuschränken. Ein unzulässiges Vorgehen, das die Kanzlei Korumtas von der Anbahnung erster Gespräche bis zum Vertragsabschluss überwachen möchte.

In allen Fragen der Darlehensbürgschaft, des Kreditvertragsrechts sowie des Kreditsicherungsrechts – insbesondere der Personalsicherheit und Realsicherheit – weißt die Kanzlei Korumtas neben der jahrelangen Erfahrung auch eine Expertise von zahlreichen erfolgreich bestrittenen Fällen und Prozessen auf. Wir wissen um die Feinheiten solcher Verträge und kennen die Tücken, denen der Verbraucher bei der Aufnahme eines Darlehens immer wieder ausgesetzt ist. Hier bieten wir neben unserer Beratung die vollständige Begleitung bis hin zum Abschluss aller Verträge im Sinne unserer Mandanten an.