Rechtsgebiet – Arbeitsrecht

Rechtsgebiet

Arbeitsrecht

In unserer Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts vermeiden wir bewusst eine einseitige Ausrichtung auf Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, um die Perspektive der jeweiligen Gegenseite nicht aus den Augen zu verlieren. Um einen erfolgreichen Verhandlungsabschluss zu erzielen, ist es von unschätzbarem Vorteil, den Verhandlungspartner zu verstehen und sowohl seine Stärken als auch Schwächen zu kennen.

Wir vertreten Sie: Arbeitnehmer, Betriebsräte, Arbeitgeber, Handelsvertreter.

Arbeitnehmer

Unser Anwaltsbüro unterstützt und berät Arbeitnehmer im gesamten Bundesgebiet bei sämtlichen relevanten Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Entstehung, Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. 

Der Schwerpunkt unserer Beratung und außergerichtlichen sowie gerichtlichen Vertretung von Arbeitnehmern liegt 
– in der Abwehr von gewöhnlichen und außerordentlichen Kündigungen, 
– der Durchführung von Kündigungsschutzprozessen landesweit, 
– der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung, 
– dem Abschluss von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen, 
– der Lösung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit betrieblicher Altersvorsorge und der Anpassung der Betriebsrenten, 
– der Begründung von Arbeitsverhältnissen und der Gestaltung von Arbeitsverträgen, – der Abmahnung, dem Mobbing und den Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie in Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Insolvenz des Arbeitgebers.

Betriebsräte

Welche Art von Individuen sind das, die sich – sofern sie nicht davon befreit sind – zusätzlich zu ihren vertraglichen Verpflichtungen dazu bereit erklären, die Interessen der Arbeitnehmer im Unternehmen zu vertreten, obwohl sie wissen, dass solch ein Einsatz nicht immer auf große Zustimmung beim Arbeitgeber stößt. 

Es wird keine separate Vergütung angeboten, Konflikte mit dem Arbeitgeber sind unvermeidlich und die Erwartungen der Mitarbeiter sind enorm. Darüber hinaus müssen Betriebsräte ein umfangreiches Wissen in den Bereichen Recht, Wirtschaft und auch Psychologie erwerben, um ihre Aufgaben erfolgreich zu erfüllen. Bei dieser Herausforderung bieten wir gerne Unterstützung an.

Handelsvertreter

Handelsvertreter werden nicht als Arbeitnehmer angesehen. Daher liegt der Schwerpunkt der Beratung im Bereich des unabhängigen Dienstrechts, wobei insbesondere die Spezifika des Handelsrechts, 
wie Kündigungen, Ansprüche auf Handelsvertreterausgleich und Wettbewerbsverbote, berücksichtigt werden müssen. 

Das Aufgabenspektrum umfasst zum einen die außergerichtliche Vertretung, insbesondere in Bezug auf die folgenden Themen: 
Abschluss von Dienstverträgen, wie z.B. Vergütung (Provisionen), 
vertragliche Strafen, Kontokorrentkonten, Stornoreservekonten, 
vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbote, 
Beendigung von Dienstverträgen, wie Kündigung und Aufhebungsvertrag, 
Anspruch auf Handelsvertreterausgleich, 
Gebietsänderungen, 
Haftung und Schadensersatz bei Haftpflichtversicherungen, Insolvenz. 

Darüber hinaus übernehmen wir auch die gerichtliche Vertretung vor den zuständigen Zivil- und Arbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet (insbesondere in den speziellen Fällen von Einfirmenvertretern).

Warum sollten Sie mit uns arbeiten?

Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht!

  • Wir sind Experten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und stehen Ihnen mit unserem
    umfangreichen Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.
  •  Unsere Anwälte verstehen die Feinheiten des Arbeitsrechts und wissen, wie man die
    richtigen Hebel zieht, um erfolgreiche Ergebnisse zu erzielen.

Unsere Vorteile im Arbeitsrecht

  • Wir sind Spezialisten im Arbeitsrecht und verfolgen kontinuierlich die neuesten
    Entwicklungen und Gesetzesänderungen.
  • Unser fundiertes Fachwissen ermöglicht es uns, Ihnen eine erstklassige rechtliche
    Beratung zu bieten. b. Kenntnis der bundesweiten Rechtsprechung.
  • Wir sind mit den aktuellen Urteilen und Entscheidungen der Arbeitsgerichte in ganz
    Deutschland vertraut.
  • Dadurch können wir unsere rechtlichen Strategien auf präzise Analysen und
    erfolgreiche Präzedenzfälle stützen. c. Erfahrung auf Arbeitnehmer- und
    Arbeitgeberseite.
  • Wir haben umfangreiche Erfahrung in der Vertretung sowohl von Arbeitnehmern als
    auch von Arbeitgebern.
  • Diese umfassende Perspektive ermöglicht es uns, Ihnen eine fundierte und
    ausgewogene Beratung zu bieten. d. Erfolgreiche Ergebnisse und zufriedene
    Mandanten.
  • Wir haben zahlreiche Erfolge im Arbeitsrecht erzielt und sind stolz darauf, unseren
    Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen.
  • Die Zufriedenheit unserer Mandanten steht für uns an erster Stelle.

Wie wir Ihnen helfen können?

  • Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen bieten wir Ihnen die
    Sicherheit, dass Ihr Fall in guten Händen ist.
  • Unser engagiertes Team setzt sich leidenschaftlich für Ihre Rechte ein und arbeitet
    hart, um die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen.
  • Wir verstehen, dass das Arbeitsrecht komplex sein kann, und erklären Ihnen Ihre
    Rechte und Optionen verständlich und klar.
  • Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unsere Fähigkeit, Ihre Interessen mit
    Kompetenz und Professionalität zu vertreten.

Kostenlose Erstberatung

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